der ks quadrat GmbH
Der Kunde verpflichtet sich die Software-Wartung für die erste Wartungsperiode von einem Jahr zu erwerben. Im Anschluss daran verlängert sich die Wartung, sofern sie nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von vier (4) Monaten zum Ende der Wartungsperiode gekündigt wird, um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigung der Software Wartung bedarf immer der Schriftform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
KS ist berechtigt, die Wartungsgebühren für zukünftige Wartungsperioden unter der Voraussetzung zu erhöhen, dass KS den Kunden schriftlich sechzig (60) Tage im Voraus vor dem Ende des dann aktuellen jährlichen Zeitraums über eine solche Gebührenerhöhung informiert und die
Preiserhöhung einen Betrag von fünf Prozent der dann aktuellen Jahresgebühren nicht überschreitet. Dem Kunden steht es in diesem Fall frei, den
Wartungsvertrag zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens 40 Tage vor dem Ende der ersten Wartungsperiode oder dem dann aktuellen jährlichen Zeitraum bei KS eingehen. Die Kündigung der Softwarewartung bedarf immer der Schriftform.
Köln, 01. Januar 2016
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