der ks quadrat GmbH
„Liefertermin“ oder „Lieferdatum“ stehen bezogen auf Software für das Datum, an welchem die Qlik Produkte oder sonstigen Lizenzen durch Zusendung des Lizenzschlüssels für solche Produkte dem Kunden (durch Download oder anders) zur Verfügung gestellt werden.
1.3 Der Softwarepflegevertrag wird mit der im Angebot vereinbarten Laufzeit abgeschlossen. Soweit im Angebot keine Laufzeit festgelegt ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten als vereinbart.
Im Anschluss daran verlängert sich die Wartung, sofern sie nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von vier (4) Monaten zum Ende der Wartungsperiode gekündigt wird, um die initial vereinbarte Laufzeit. Die Kündigung der Software-Wartung bedarf immer der Schriftform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
KS ist berechtigt, die Wartungsgebühren oder Subscriptiongebühren für zukünftige Wartungsperioden unter der Voraussetzung zu erhöhen, dass KS den Kunden schriftlich sechzig (60) Tage im Voraus vor dem Ende des dann aktuellen jährlichen Zeitraums über eine solche Gebührenerhöhung informiert. KS wird dabei insbesondere herstellerseitige Preisanpassungen entlang der Preisentwicklung des Marktes weiterreichen.
Köln, 01. 05. 2024
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