der ks quadrat GmbH
Soweit es für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist, gewährt der Kunde den von KS mit der Auftragsdurchführung betrauten Personen Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und stellt ihm die notwendigen Einrichtungen zur Verfügung.
Die im Vertrag bezeichneten, zu erstellenden Werkleistungen und Waren verbleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von KS. Teilzahlungen bedingen keinen partiellen Eigentumserwerb durch den Kunden. Der Kunde hat die sich bei ihm befindlichen Werkleistungen und Waren bis zum Eigentumsübergang gegen Verlust, Feuer und Beschädigung zu versichern und zu schützen. Er hat diesbezüglich getroffene Maßnahmen auf Anforderung der KS nachzuweisen.
Köln, 01. Januar 2021